ÖAMTC: Forderung für Toleranz der „Pickerl“-Fristen

Mit einem abgelaufenen „Pickerl“ (§57a-Überprüfung) ist nicht zu scherzen, Strafen bis zu € 5.000 können verhängt werden. Für private PKW und Motorräder darf die Überprüfung bis zu vier Monate nach Ende des „Lochungsmonates“ überzogen werden. Wer jedoch dieses Maß derzeit bereits überschritten hat, könnte Probleme bekommen, da die Prüfstellen geschlossen sind und somit auch keine […]