Neuerungen im österreichischen Straßenverkehr 2021

Neuerungen im österreichischen Straßenverkehr 2021

Alles neu – macht in dem Fall nicht der Mai, sondern der Jahreswechsel. Was sich ab 1.1. 2021 im österreichischen Straßenverkehr konkret ändert, erläutert ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Er weist allerdings auch darauf hin, dass Etliches noch in Ausarbeitung ist und einige Details noch nicht bekannt sind.

  • Strengere Strafen für Schnellfahren Anhebung des Strafrahmens für Raserei auf bis zu 5.000 Euro oder die Beschlagnahme von Fahrzeugen, mit denen Schnellfahrdelikte begangen wurden, sind denkbar (um die Strafzahlung sicherzustellen). Ebenso kommen könnte eine Strafdrohung für illegale Wettrennen.
  • Digitaler Führerschein Besitzer einer Handysignatur oder Bürgerkarte sollen ab dem Frühjahr 2021 sowohl Führerschein als auch Zulassungsschein in digitaler Form am Smartphone vorweisen können.
  • Britischer Führerschein Durch den Austritt Großbritanniens aus der EU gilt der britische Führerschein nicht mehr als EWR- bzw. EU-Führerschein. Wer im Besitz eines solchen ist, kann ihn – ohne Prüfung – auf einen österreichischen Führerschein umschreiben lassen.
  • Parken in Wien Wien steht eine Neuordnung der Parkraumbewirtschaftung bevor. „Von einer umfassenden Neuorganisation bis zu einer bloßen Ausweitung der bestehenden Kurzparkzonen – mit Tariferhöhung – ist alles möglich“, so Hoffer.
  • Vignette Gemäß gesetzlicher Vorgaben werden die Tarife angepasst und um 1,5 Prozent angehoben. Die Pkw-Jahresvignette kostet 92,50 Euro (für 2 Monate 27,80 Euro, für 10 Tage 9,50 Euro). Die Jahresvignette für Motorräder liegt bei 36,70 Euro (für 2 Monate bei 27,80 Euro, für 10 Tage bei 5,50 Euro).
  • Taxis und Mietwagen Die Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes legt Taxis und Mietwagen zu einem Einheitsgewerbe zusammen. Damit wird es ab 1. Jänner 2021 möglich sein, dass Fahrtkosten mit anderen Fahrgästen geteilt werden können. Außerdem entfällt für Fahrten, die im Wege eines Kommunikationsdienstes abgeschlossen werden, die Taxameter-Pflicht.

(c) Bild: ÖAMTC