ÖAMTC: Lärmpflicht für E-Autos

Eigentlich sollte es mit den E-Autos nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch ruhiger werden. Damit ist es nun vorbei, denn ab dem 1. Juli 2019 müssen neue Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein akustisches Warnsignal installiert haben. Dieses System nennt sich AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System). Hinter dieser neuen Verordnung steht das Europäische Parlament, welches mit dieser Maßnahme Fußgänger und Radfahrer besonders schützen möchte.

Bis zu einem Tempo von 20 km/h müssen E-Autos Warngeräusche von sich geben, die eine ähnliche Charakteristik wie ein Kraftfahrzeug mit Verbrennungsmotor haben. Des Weiteren soll durch Lautstärke- und Frequenzänderung hörbar sein, ob ein Fahrzeug beschleunigt oder bremst.

Das AVAS ist mit einem für den Fahrer leicht erreichbaren Schalter ausgestattet und kann damit aktiviert und deaktiviert werden. Bei jedem Neustart muss das System immer automatisch aktiviert sein.

Nachgerüstet werden müssen bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge nicht.

(c) Bild: Gas Junky, sp