Aktuelle Änderungen der motorbezogenen Versicherungssteuer

Aktuelle Änderungen der motorbezogenen Versicherungssteuer

Die neue Berechnungsmethode der motorbezogenen Versicherungssteuer tritt für Fahrzeuge in Kraft, die nach dem 30. September 2020 erstmalig zugelassen werden.
Demnach berücksichtigt man nicht nur die kW, sondern auch die CO2-Emissionen (laut kombinierten WLTP-Messverfahren) bei der Berechnung der Steuerschuld. Fahrzeuge mit niedrigen Abgaswerten werden klar als Gewinner deklariert, sodass der Griff zum teilelektrifizierten Antriebsstrang mit einer deutlich geringeren „Steuerschuld“ in den Himmel gelobt wird und man natürlich das Börsel schont.
Für Besitzer eines rein elektrischen Fahrzeugs ändert sich selbstverständlich nichts, diese sind gänzlich von der Steuerlast befreit, womit eines der wenigen Argumente für diesen Antriebsstrang entsteht.

 

Was ist die motorbezogene Versicherungssteuer?

Es handelt sich um eine Besitzsteuer, die gemeinsam mit der Haftpflichtprämie eingehoben wird. Jedoch ist die motorbezogene Versicherungssteuer nicht mit der allgemeinen Versicherungssteuer zu verwechseln. Denn Letztere beträgt in Österreich 11 Prozent der Prämie und ist von der Bonus-Stufe abhängig.

Unterjährigkeitszuschläge

Für Fahrzeuge, die vor dem 01. Oktober 2020 erstmalig zugelassen werden, zieht man klarerweise Vorteile bei einer jährlichen Prämienzahlung.
Die Zuschläge lauten wie folgt: 6 Prozent plus bei halbjährlicher Zahlung, 8 Prozent plus bei vierteljährlicher Zahlung und sogar 10 Prozent plus bei monatlicher Zahlung.

Dieser sogenannte Unterjährigkeitszuschlag wird mit der neuen Regelung, sprich für Fahrzeuge, die nach dem 30. September 2020 erstmalig zugelassen werden, entfallen.

Die Steuer, der Steuer, von der Steuer

Neben der motorbezogenen Versicherungssteuer werden beim Neukauf eines Fahrzeugs in Österreich die sogenannte Normverbrauchsabgabe (NoVA) einmalig beim Neukauf des Fahrzeugs und die Mineralölsteuer (MöSt) abhängig vom Betrieb deklariert.

Vergleicht man diese Steuerregelungen mit anderen europäischen Ländern, beziehungsweise sogar den Nachbarstaaten von Österreich, so wird man einen Teil- oder Vollzeitstromer ordern – zumindest aus wirtschaftlicher Sichtweise.
Ob man dadurch tatsächlich für den Klimaschutz wirbt, sei dahingestellt.

Hier können Sie ganz bequem den Vergleich für ein Fahrzeug VOR und NACH Gültigkeit dieser Regelung berechnen lassen. 

(c) Bilder: Förderportal (1), ÖAMTC (1)