ÖAMTC: Hitzewelle – Tipps für die richtige Montur

Bereits seit Wochen steigen die Temperaturen und es ist kein Ende in Sicht. Natürlich ist es für jeden von uns angenehmer in leichterer Kleidung und leichterem Schuhwerk unterwegs zu sein.

Doch wenn wir dann ins Auto einsteigen, sollten wir darauf achten, dass nicht jedes Schuhwerk auch zum Fahren geeignet ist. Laut Gesetz ist es nicht verboten mit Flip-Flops und Co zu fahren – ja solange nichts passiert. Rechtliche Auswirkungen hat dies erst dann, wenn ein Verkehrsunfall durch bestimmtes Schuhwerk verursacht oder auch mitverursacht wurde.

Highheels, Schlapfen und Bergschuhe – No Go beim Fahren

Nicht besonders klug ist es, sich mit hohen Absätzen, Flip-Flops, Badeschlapfen und klobigen Schuhen hinters Steuer zu setzen. Es besteht die Gefahr, dass sich das Pedal zwischen Schuh und Fuß verheddert und man deutlich an Halt und Gefühl für die Pedale verliert.

Noch gefährlicher ist die Situation, wenn man barfuß unterwegs ist. Der erforderliche Druck auf die Pedale kann bei einer Notbremsung unmöglich ausgeübt werden.

Der perfekte Fahrschuh…

besteht aus festem und bequemem Material, besitzt eine gute Passform und ist mit einer flachen, dünnen, rutschfesten Sohle ausgestattet. Ein guter Rat ist jener, dass man immer ein Paar fahrtaugliche Schuhe im Auto mitführen sollte, die man dann vor Fahrantritt anzieht.

Einzig allein in Spanien ist das Fahren mit Flip-Flops und barfußfahren ausdrücklich verboten.

Kleider machen Fahrer

Wer mit dem Motorrad unterwegs ist, muss immer einen Helm tragen. Kurze Hose und T-Shirt sind zwar nicht verboten, bei einem Unfall kommt es jedoch zu einer Kürzung der Schmerzensgeldansprüche. Dies auch dann, wenn man den Unfall nicht selbst verschuldet hat.

Immer wieder kommt es auch vor, dass Fahrer nackt ihr Auto lenken. Hier kann es zu einer Strafe, je nach Bundesland, in Höhe von 200 bis 2.000 Euro kommen.

(c) Bilder: ÖAMTC