Neuerungen im österreichischen Straßenverkehr 2019

Automatisiertes Fahren – Verordnung

Diese Verordnung erlaubt automatisiertes Einparken mit Einparkhilfe und freihändig fahren auf Autobahnen und Schnellstraßen mit „Autopilot“. Wann diese Verordnung in Kraft tritt ist im Moment noch offen.

Rechts abbiegen bei Rot

Ab dem 1. April 2019 startet höchstwahrscheinlich der einjährige Probebetrieb für „rechts abbiegen bei Rot“ in Linz und Wels. Ob weitere Orte dazukommen ist noch nicht sicher.

140 km/h auf der Autobahn

Bereits ein Jahr gibt es den Probebetrieb für 140 km/h auf zwei Teilabschnitten der A1, Westautobahn. Es könnte nun zur Freigabe auf weiteren Strecken kommen.

Neues Vormerkdelikt

Das Befahren der Rettungsgasse wird zum Vormerkdelikt.

Änderungen bei Fahrradregeln, Moped- und Führerschein-Prüfung

Am Ende eines Radfahr- oder Mehrzweckstreifens gilt nun das Reißverschlusssystem, bisher hatten Radfahrer ja Nachrang. Neu ist ebenso, dass der Geradausfahrende Vorrang hat, auch wenn er vom Rechtsabbieger gekreuzt wird.

Die Moped Prüfung wird ab dem 1. April wahrscheinlich am Computer absolviert werden. Schummeln bei der Führerscheinprüfung führt in Zukunft zu einer Wartefrist von neun Monaten.

Digitale Vignette ohne Wartefrist

Im Moment ist eine digitale Vignette, welche man online bestellt, erst ab dem 18. Tag nach Kauf gültig. Braucht man eine (Jahres-)- Vignette, die sofort gültig sein soll, gibt es nun die Möglichkeit diese an den ÖAMTC-Stützpunkten oder an den Vertriebsstellen der ASFINAG zu kaufen und kann somit gleich die Autobahn benutzen.

Preiserhöhung Vignette

Die Vignettentarife werden für 2019 um 2,2 Prozent angehoben und der Preis für die Pkw-Jahresvignette beträgt nun EUR 89,20 und für Motorräder EUR 35,50.

Sachbezug für Dienstwagennutzer

Ein neuer Dienstwagen darf ab 2019 nur mehr maximal 121 Gramm CO2 je Kilometer emittieren, damit der geringere Sachbezugswert von monatlich 1,5 Prozent der Anschaffungskosten bei uneingeschränkter privater Kilometerleistung zu versteuern ist. Andernfalls sind es monatlich 2 Prozent.

E-Mobilität 2019

Ausnahme von IG-L Tempolimits für E-Fahrzeuge

Für Fahrzeuge die rein elektrisch oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie angetrieben werden, und entsprechend gekennzeichnet sind, gelten auf Autobahnen oder Schnellstraßen Ausnahmen von Geschwindigkeitsbeschränkungen des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L).Hinweisschilder müssen darauf ausreichend aufmerksam machen.

Verpflichtende Geräusche bei E-Fahrzeugen

Neu zugelassene E-Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit bis 20 km/h müssen ab Juli 2019 mit einem akustischen Fahrzeugwarnsystem ausgestattet sein. Die Geräusche sollen für Bremsen und Beschleunigen unterschiedlich ausfallen.

Neue E-Autos und -Modelle

Viele neue E-Autos werden 2019 den Markt mit höherer Reichweite erobern, z.B. VW Neo mit 400 km Reichweite, BMW Mini Electric 2019 (300 km Reichweite), Audi-e-tron (400 km Reichweite), KIA Niro EV (485 km Reichweite), Nissan Leaf E-Plus sowie der chinesische BYD, der Honda Urban EV und der Citroen DS3 Crossback.

© Bild: ÖAMTC

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